Wohnfläche berechnen im Haus und in der Wohnung

Die Wohnfläche besteht aus allen Räumen im Haus, die zum Wohnen geeignet sind. Welche Räume dazugehören, welche nur zum teil berechnet werden und welche Räume nicht berücksichtigt werden, erfahren Sie hier.

Erdgeschoss eines Hauses - welche Räume zählen zur Wohnfläche?

In aller Kürze

  • Nicht alle Räume fließen in die Berechnung der Wohnfläche ein
  • Je nach Region weichen die Berechnungen sowie die Einstufung einzelner Räume voneinander ab
  • Eine genaue Berechnung der Wohnfläche lohnt sich, weil sich so Kosten sparen lassen

In voller Länge

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berechnung der Wohnfläche nicht nur für den Bau oder den Kauf eines Hauses von Bedeutung ist, sondern auch für andere Zwecke wie beispielsweise die Berechnung der Grundsteuer oder die Vermietung von Wohnraum. Vor allem als Mieter profitieren Sie von der korrekten Berechnung, sollte der Balkon, die Treppe oder die Dachschräge falsch berechnet worden sein, kann es auch sein, dass die Miete zu hoch angesetzt wurde.

In Abgrenzung zur Wohnfläche stehen die Nutzfläche und die Verkehrsflächen. Hier muss genau unterschieden werden.

Der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche

Wohnfläche bezieht sich auf den Raum in einer Immobilie, der für das Wohnen genutzt wird. Hierzu gehören normalerweise Zimmer wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer. Sie wird normalerweise in Quadratmetern angegeben und dient als Maßstab für die Größe einer Wohnung oder eines Hauses.

Nutzfläche hingegen bezieht sich auf den Raum in einer Immobilie, der für andere Zwecke als das Wohnen genutzt wird. Hierzu gehören beispielsweise bestimmte Arten des Kellers, Garagen, Abstellräume, technische Räume und Lagerräume. Flächen wie Flure und Treppen zählen als Verkehrsflächen und gehören ebenfalls zur Nutzfläche bzw. fließen in die Berechnung dieser ein. Die Nutzfläche wird ebenfalls in Quadratmetern angegeben und dient als Maßstab für den praktischen Nutzen einer Immobilie.

Die Berechnung der Wohnfläche

Die Wohnfläche wird in der Regel als die nutzbare Fläche innerhalb eines Gebäudes berechnet, die für Wohnzwecke bestimmt ist. Hierzu zählen Räume wie Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Bad. Die Gesamtfläche wird in Quadratmetern gemessen und aus der Summe der Flächen dieser Räume berechnet.

Einige Länder und Regionen haben unterschiedliche Definitionen und Berechnungsmethoden. So können beispielsweise in einigen Regionen auch Flächen wie Abstellräume, Vorratsräume oder Terrassen in die Berechnung einbezogen werden, während sie in anderen Regionen nicht berücksichtigt werden.

Im Allgemeinen werden folgende Räume nicht als Wohnfläche berechnet:

  • Kellerräume
  • Garagen
  • Dachböden
  • Flure und Treppenhäuser
  • Abstell- und Vorratsräume
  • technische Räume wie Heizungskeller und Kesselräume
  • Lagerräume
  • Terrassen und Balkone

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Räume, die nicht als Wohnfläche berechnet werden, trotzdem für den Wohnkomfort von Bedeutung sein können. Daher sollten Sie sicherstellen, dass Sie die genauen Regelungen für Ihre Region kennen, bevor Sie mit dem Bau oder Kauf eines Hauses beginnen.

Dachschrägen

Die Berechnung bei Dachschrägen kann ein wenig komplexer sein als bei normalen Räumen, da sie unterschiedliche Raumhöhen haben. In der Regel wird die Wohnfläche bei Dachschrägen wie folgt berechnet:

  1. Schrägen Teilfläche: Die Fläche der Schräge wird berechnet, indem die Höhe und die Länge des Schrägen Teils gemessen werden. Diese Fläche wird dann mit einem bestimmten Faktor multipliziert, der die Schrägenfläche in eine ebene Fläche umrechnet.

  2. Mindesthöhe: Eine Mindesthöhe muss erfüllt sein, damit der Raum als Wohnfläche berechnet werden kann. In der Regel beträgt die Mindesthöhe 1,80 Meter. Jede Fläche, die diese Mindesthöhe nicht erreicht, wird nicht als Wohnfläche berechnet.

  3.  Die Fläche des Schrägen Teils wird berechnet und mit der Fläche des Teils ohne Schrägen addiert, um die Gesamtwohnfläche des Raumes zu erhalten.

 

Balkon an weißer Fassade

BALKONE

Balkone, Terrassen, Loggien und ähnliche Baukörper werden in der Wohnflächenverordnung zu 25% berechnet. In sehr wenigen Ausnahmefällen dürfen 50% einberechnet werden. Misst der Balkon also vier Quadratmeter, wird nur ein Quadratmeter als Wohnfläche berechnet.

Keller

In der Regel gilt: Kellerräume, Hauswirtschaftsräume, Garagen, Carports und Heizräume gehören nicht in die Berechnung der Wohnfläche. Hier sind jedoch nur Keller gemeint, die 100% unter der Erde liegen und nicht in gleicher Qualität wie der Rest des Hauses als vollwertiger Wohnraum genutzt werden können. Ein bewohnter/bewohnbarer Keller bzw. einzelne bewohnte Räume mit Fenstern zählen vollwertig zur Wohnfläche.

Treppen

Treppen gehören zur Verkehrsfläche und werden nach DIN277 berechnet, in der Wohnflächenverodnung wird eine Treppe ab drei Stufen nicht zur Wohnfläche hinzugezählt. Eine maximal drei Stufen hohe, im Wohnraum liegende Treppe wird jedoch vollständig als Wohnfläche berechnet.

Flur

Ob ein Flur als Teil der Wohnfläche berechnet wird, hängt von den örtlichen Bauvorschriften ab. In einigen Regionen werden Flure als Teil der Wohnfläche berechnet, während sie in anderen Regionen bei der Berechnung keine Rolle spielen.

In der Regel werden Flure, die breiter als ein bestimmter Mindestabstand sind, als Teil der Wohnfläche berechnet. Ein schmaler Flur hingegen gilt wie die Treppe als Verkehrsfläche. 

Was ist eine Wohnflächenverordnung?

Die Wohnflächenverordnung (WohnflächenVO) ist eine Verordnung, die die Mindestgröße von Wohnungen regelt. Sie legt fest, dass Wohnungen eine bestimmte Mindestfläche aufweisen müssen, um als Wohnung bezeichnet werden zu dürfen. Die Wohnflächenverordnung variiert je nach Bundesland und kann sich auf die Gesamtfläche der Wohnung, die Nutzfläche oder die Anzahl der Zimmer beziehen. Sie dient dazu, Wohnungen zu standardisieren und sicherzustellen, dass Wohnungen eine ausreichende Größe haben, um ein angemessenes Wohnen zu ermöglichen.

was enthält eine Wohnflächenverordnung?

Eine Wohnflächenverordnung enthält Regelungen darüber, wie die Wohnflächen in einem Gebäude berechnet werden müssen. Dies kann beispielsweise die Mindestfläche pro Wohnung, die maximal zulässige Wohnflächenzahl pro Grundstück oder die Anforderungen an die Ausstattung der Wohnflächen (z.B. Anzahl der Zimmer, Größe der Fenster) umfassen. Die Wohnflächenverordnung ist ein Teil des Bauplanungsrechts und soll dazu beitragen, dass Wohngebäude den Anforderungen an eine angemessene Wohnqualität entsprechen.

Was ist eine Flächenberechnung nach  DIN 277?

Die DIN 277 ist eine Norm, die die Berechnung von Flächen in Gebäuden regelt. Sie definiert die verschiedenen Flächenarten, die in einem Gebäude vorhanden sein können, wie z.B. Nutzfläche, Bruttogeschossfläche, und definiert die Berechnungsmethoden für diese Flächen. Die DIN 277 dient als Grundlage für die Erstellung von Gebäudeplänen und -kostenschätzungen und ist in der Bauwirtschaft weit verbreitet.

Wohnfläche nach DIN 277, Zweiter Berechnungsverordnung (II. BV) und WoFlV 

DIN 277 und die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) sind Regelungen zur Berechnung der Wohnfläche in Deutschland. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine gesetzliche Regelung zur Berechnung der Wohnfläche, die für gewisse Bundesländer gilt.

Der Unterschied zwischen den Regelungen besteht darin, dass DIN 277 ein national anerkanntes Regelwerk für die Berechnung der Wohnfläche ist, während die II. BV die spezifischen Regelungen für die Berechnung der Wohnfläche in bestimmten Bundesländern festlegt. Die WoFlV regelt die Berechnung der Wohnfläche für bestimmte Bundesländer und wurde eingeführt, um die Regelungen der DIN 277 und der II. BV zu vereinheitlichen.

Was passiert wenn die Wohnfläche falsch berechnet wird?

Wenn die Wohnfläche falsch berechnet wird, kann das verschiedene Konsequenzen haben, je nachdem, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Bau handelt. Hier sind einige mögliche Auswirkungen:

  1. Bauverzögerungen: Wenn die Wohnfläche falsch berechnet wurde, kann es zu Verzögerungen bei der Genehmigung des Bauvorhabens kommen.

  2. Änderungen am Bau: Es kann erforderlich sein, dass Änderungen am Bau vorgenommen werden müssen, um die korrekte Fäche zu erreichen.

  3. Mehrkosten: Die Änderungen am Bau führen in der Regel zu Mehrkosten.

  4. Rückbau: In schwerwiegenderen Fällen kann es erforderlich sein, dass das Gebäude teilweise oder ganz zurückgebaut wird, um die geltenden Regelungen einzuhalten.

  5. Strafen und Bußgelder: Wenn die falsche Wohnfläche bewusst berechnet wurde, kann es zu Strafen und Bußgeldern kommen.

Es ist daher wichtig, dass die Wohnfläche korrekt berechnet wird, um mögliche Probleme und Kosten zu vermeiden. Ein Architekt oder Bauberater kann Ihnen bei der Berechnung der Wohnfläche Ihres Hauses und bei der Überprüfung der geltenden Vorschriften helfen.