Bauantrag stellen - so geht es

Ein Bauantrag ist ein Antrag auf Genehmigung für den Bau eines Gebäudes oder einer Anlage, den man bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreicht. Der Antragsteller muss dabei bestimmte Unterlagen und Pläne einreichen, die die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und Standards nachweisen. Dazu gehören beispielsweise Grundrisspläne, Schnitte, Ansichten, Statikberechnungen und eine Beschreibung der geplanten Bauweise und Materialien.

zwei personen am Schreibtsich

In aller Kürze

  • Der Bauantrag ist immer gleich aufgebaut und enthält neben dem Antragsformular auch den Lageplan, Grundrisspläne, Ansichten und einiges mehr
  • In der Regel kann man den Bauantrag nicht selbst einreichen, Architekten und Statiker sind üblicherweise bauvorlageberechtigt
  • Garagen, Terrassen und Balkone sind üblicherweise baugenehmigungsfrei

 

In voller Länge

Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und prüft die Unterlagen auf Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften. Sollten Unstimmigkeiten oder Unvollständigkeiten vorliegen, kann die Behörde Nachforderungen stellen. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhält der Antragsteller eine Baugenehmigung. Mit dieser Genehmigung darf der Bau dann beginnen.

was gehört in einen Bauantrag

Ein Bauantrag besteht normalerweise aus folgenden Unterlagen:

  1. Antragsformular: Hierin werden grundlegende Informationen zum Bauvorhaben wie z.B. Art des Gebäudes, Grundstücksgröße, Bauherr, Architekt und Bauunternehmen angegeben.
  2. Lageplan: Ein Lageplan zeigt die Lage des Grundstücks im Verhältnis zu den angrenzenden Grundstücken und Gebäuden.
  3. Grundrisspläne: Grundrisspläne zeigen alle Geschosse des Gebäudes und die Aufteilung der Räume.
  4. Ansichten: Ansichten zeigen das Gebäude von verschiedenen Seiten und sind in der Regel in der Front- und der Seitenansicht erstellt.
  5. Schnitte: Schnitte zeigen Querschnitte des Gebäudes und geben Auskunft über die Höhen und Tiefen des Gebäudes.
  6. Statikberechnungen: Statikberechnungen belegen, dass das Gebäude den statischen Anforderungen entspricht.
  7. Brandschutznachweis: Dieser Nachweis belegt, dass das Gebäude den Anforderungen des Brandschutzes entspricht.
  8. Energieausweis: Energieausweis belegt die Energieeffizienz des Gebäudes.
  9. Bauzeichnungen: Diese Zeichnungen geben detaillierte Informationen über die geplante Bauweise und die verwendeten Materialien.
  10. Beschreibungen: Beschreibungen geben zusätzliche Informationen über das Bauvorhaben wie z.B. die geplante Nutzung der Räume, die Art der Heizungsanlage und die geplante Begrünung.

Es kann abhängig von der Art des Bauvorhabens, dem Standort und den geltenden Gesetzen, Abweichungen geben und es kann zusätzliche Unterlagen geben die erforderlich sind.

Wie lange dauert es bis ein Bauantrag genehmigt ist

Die Dauer bis zur Genehmigung eines Bauantrags kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Art und Größe des Bauvorhabens, die Anzahl und Schwierigkeit der zu prüfenden Unterlagen, die vorliegenden baurechtlichen Vorschriften und die Auslastung der Bauaufsichtsbehörde.

Ein kleineres Bauvorhaben mit wenigen Unterlagen, das keine besonderen baurechtlichen Anforderungen erfüllen muss, kann innerhalb von wenigen Wochen genehmigt werden. Ein größeres Bauvorhaben mit vielen Unterlagen und besonderen baurechtlichen Anforderungen, wie z.B. ein Hochhaus, kann dagegen mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen ein Bauantrag abgelehnt werden muss, da die Unterlagen nicht den baurechtlichen Anforderungen entsprechen oder das Bauvorhaben nicht zulässig ist. In diesem Fall muss der Antragsteller eventuell Änderungen vornehmen und einen neuen Antrag einreichen.

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit der Bauaufsichtsbehörde in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden und man sich über die Dauer des Genehmigungsprozesses im Klaren ist.

Kann ich den Bauantrag selbst einreichen?

Ja, Sie können einen Bauantrag selbst einreichen. Allerdings ist es ratsam, sich von einem Architekten oder Bauingenieur beraten zu lassen, da es bei der Einreichung eines Bauantrags viele technische und rechtliche Anforderungen zu beachten gibt. Diese Experten können Ihnen auch dabei helfen, die erforderlichen Unterlagen und Pläne zusammenzustellen und sicherzustellen, dass der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt ist.

Es ist in der Regel empfehlenswert, für den Bauantrag einen Architekten zu beauftragen, da dieser über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß zu erstellen und die baurechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Ein Architekt kann dabei helfen, die Pläne und Unterlagen für den Bauantrag zu erstellen und sicherzustellen, dass diese den Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde entsprechen. Er kann auch dabei helfen, eventuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Bauantrag frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein Bauantrag ohne die Hilfe eines Architekten eingereicht werden kann, wenn das Bauvorhaben beispielsweise ein kleineres und einfacheres Projekt ist, und der Antragsteller über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß zu erstellen.

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit der Bauaufsichtsbehörde in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass man alle erforderlichen Unterlagen und die benötigten Dokumente hat, um einen erfolgreichen Bauantrag einreichen zu können.

So unterscheidet sich der Bauantrag in den einzelnen Bundesländern

Obwohl es in Deutschland eine gemeinsame Rechtsgrundlage für die Regelung von Bauvorhaben in Form des Baugesetzbuchs (BauGB) gibt, gibt es Unterschiede in den Anforderungen und Verfahren für Bauanträge in den einzelnen Bundesländern. Diese Unterschiede ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen, die auf der Grundlage des Baugesetzbuchs erlassen wurden und die die Anforderungen und Verfahren für Bauanträge in jedem Bundesland spezifizieren.

Die Landesbauordnungen können zum Beispiel Unterschiede bei den erforderlichen Unterlagen und Formularen für Bauanträge, bei den Anforderungen an die Einreichung von Bauanträgen (z.B. elektronisch oder in Papierform), bei den Fristen für die Bearbeitung von Bauanträgen und bei den Anforderungen an die Bauausführung enthalten. Es ist daher wichtig, sich vor Beginn eines Bauvorhabens über die jeweiligen Anforderungen und Verfahren im Bundesland zu informieren, in dem das Bauvorhaben durchgeführt werden soll.

So ist der Bauantrag aufgebaut

Ein Bauantrag besteht normalerweise aus folgenden Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Grundriss- und Aufrisszeichnungen des Gebäudes
  • Statische Berechnungen
  • Energieausweis
  • Nachweise über die Erfüllung von baurechtlichen Vorschriften (z.B. Brandschutz, Barrierefreiheit)
  • Bescheinigungen über die Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Abwasser, Strom und Gas
  • Nachweise über die Einhaltung von Immissionsschutz- und Naturschutzvorschriften

Es ist wichtig zu beachten, dass der Bauantrag in der Regel genehmigt werden muss, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.

Das steht in einer Baubeschreibung

Eine Baubeschreibung ist ein wichtiger Bestandteil eines Bauantrags und enthält detaillierte Informationen über das geplante Bauvorhaben. Eine Baubeschreibung sollte in der Regel folgende Informationen enthalten:

  1. Allgemeine Angaben: Hier werden Angaben zum Bauvorhaben gemacht, wie z.B. Art und Umfang des Bauvorhabens, Bauherr, Bauzeitplan, Anschrift des Baugrundstücks und Angaben zur Bauweise.
  2. Beschreibung des Bauvorhabens: Hier wird das geplante Bauvorhaben beschrieben, wie z.B. die Anzahl der Geschosse, die Anzahl der Wohnungen, die Größe der Wohnfläche, die Art der Nutzung (z.B. Wohnraum, Gewerbe) und die Art der Ausführung (z.B. Massivbau, Holzbau, Fertighaus).
  3. Zeichnungen und Pläne: Hier werden die Zeichnungen und Pläne des geplanten Bauvorhabens eingereicht, wie z.B. Grundrisspläne, Ansichtszeichnungen, Schnitte, Details und Berechnungen.
  4. technische Anlagen: Hier werden Angaben zur technischen Ausstattung des Gebäudes gemacht, wie z.B. Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik, Brandschutz und Energieeffizienz
  5. Umweltaspekte: Hier werden Angaben zu den Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umwelt gemacht, wie z.B. zur Bodenbelastung, zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, zum Schutz von Flora und Fauna und zur Lärmminderung.
  6. Baukosten und Finanzierung: Hier werden Angaben zur Finanzierung des Bauvorhabens gemacht, wie z.B. zur Höhe der Baukosten, zur Art der Finanzierung und zur Höhe der geplanten Investitionssumme.
  7. Andere Unterlagen: Hier werden alle anderen Unterlagen eingereicht, die für die Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich sind, wie z.B. Nachweise über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks, Baugenehmigungen von anderen Behörden und Nachweise über die Erfüllung von Anforderungen an die Bauausführung (z.B. Brandschutz, Energieeffizienz).

Diese Bauvorhaben sind genehmigungsfrei

Es gibt tatsächlich genehmigungsfreie Bauvorhaben. Diese fallen unter die sogenannte „bagsv“ (bauantragsfreie Genehmigungsverfahren) und sind in § 55 des Baugesetzbuchs (BauGB) geregelt. Bauvorhaben, die diesen Regelungen entsprechen, können ohne Bauantrag und ohne Baugenehmigung durchgeführt werden.

Genehmigungsfreie Bauvorhaben sind in der Regel kleinere Maßnahmen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Nachbarschaft haben. Zu diesen Bauvorhaben zählen beispielsweise:

  • Anbauten von weniger als 40 m² an bestehende Wohngebäude
  • Abbruch von kleineren Gebäudeteilen
  • Errichtung von Carports und Garagen
  • Errichtung von Terrassen und Balkonen
  • Anlegen von Zufahrten
  • Errichtung von Schwimmteichen

Es ist jedoch zu beachten, dass es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen und Einschränkungen geben kann, die es zu berücksichtigen gilt. Es wird daher empfohlen, sich vor Durchführung eines Bauvorhabens unbedingt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu informieren, ob es sich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt oder ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Es gibt verschiedene Baugenehmigungsverfahren, die je nach Art und Umfang des Bauvorhabens sowie den örtlichen Gegebenheiten und geltenden Gesetzen und Verordnungen angewendet werden. Die wichtigsten Baugenehmigungsverfahren sind:

  1. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren: Dieses Verfahren wird für Bauvorhaben angewendet, die den geltenden baurechtlichen Vorschriften entsprechen und keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Nachbarschaft haben. Es erfordert keine Umweltprüfung und ist in der Regel schneller als das ordentliche Baugenehmigungsverfahren.
  2. Das ordentliche Baugenehmigungsverfahren: Dieses Verfahren wird für Bauvorhaben angewendet, die den geltenden baurechtlichen Vorschriften entsprechen, aber Auswirkungen auf die Umwelt und die Nachbarschaft haben und deshalb eine Umweltprüfung erfordern.
  3. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren: Dieses Verfahren wird für Bauvorhaben angewendet, die den geltenden baurechtlichen Vorschriften entsprechen, aber Auswirkungen auf die Umwelt und die Nachbarschaft haben und deshalb eine Umweltprüfung erfordern. Es ermöglicht jedoch eine schnellere Bearbeitung als das ordentliche Baugenehmigungsverfahren.
  4. Das vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach BauGB : Dieses Verfahren wird für Bauvorhaben angewendet, die den geltenden baurechtlichen Vorschriften entsprechen und keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Nachbarschaft haben und auch keine Umweltprüfung erfordern.

Es ist jedoch zu beachten, dass es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen und Einschränkungen geben kann, die es zu berücksichtigen gilt. Es wird daher empfohlen, sich vor Durchführung eines Bauvorhabens unbedingt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu informieren, welches Baugenehmigungsverfahren angewendet werden muss.